Die Raumklimatisierung eines Neubauobjekts erfolgte über Kunststoff-Rohrleitungssysteme in hohlen Böden, abgehangenen Decken sowie unter Putz. Bei der Installation wurden ca. 20 Kilometer Rohrleitung unterschiedlichster Durchmesser verlegt und über einige hundert Schweißungen miteinander verbunden. Augenscheinliche Mängel, insbesondere der Fügeverbindungen (Stumpf- und Muffenschweißen) ließen eine nicht fachgerechte Ausführung gemäß geltender Richtlinie DVS 2202 vermuten.
Die Rohrleitungen zeigten vor Ort neben Schweißversatz teilweise gravierende Winkelabweichungen von bis zu 10° (zulässig max. 2° gemäß Bewertungsgruppe „II“). Im gesamten Leitungsnetz fehlte die Anzeichnung der vorgeschriebenen Rohreinschubtiefe (Muffenschweißungen). Weiterhin waren unzulässige Abweichungen von geltenden Verlegerichtlinien erkennbar (Verlegung unter mechanischer Spannung / Rohrfixierpunkte / Schaffung von Ausgleichsbögen). Die mikroskopischen Untersuchungen ließen teilweise große Hohlräume im Fügebereich erkennen, die Merkmal einer mangelhaften Verschweißung sind. Eine dauerhafte Fügefestigkeit ist nicht zu erwarten.
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